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VG Berlin, 24.03.2009 - 35 A 319.08 |
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Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
VwGO § 80 Abs. 5; AufenthG § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AufenthG § 60 a Abs. 2; GG Art. 6; VwGO § 123 Abs. 1
Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Ehegattennachzug, eigenständiges Aufenthaltsrecht, Duldung, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schutz von Ehe und Familie, Eheschließung, religiöse Eheschließung, Tunesien, Tunesier
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- BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81
Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO
Auszug aus VG Berlin, 24.03.2009 - 35 A 319.08
Allerdings geht das Bundesverfassungsgericht insoweit von einem weiteren Begriff der Ehe aus, als es eine dem Schutz des Art. 6 GG unterliegende Ehe auch dann annimmt, wenn nach dem für den ausländischen Verlobten maßgebenden Heimatrecht eine rechtsgültige Ehe vorliegt, während die Verbindung für den deutschen Verlobten als "Nichtehe" zu beurteilen ist (vgl. BverfG, Beschluss vom 30.11.1982 - 1 BvR 818/81 -, BverfGE 62, 323 [sog. "hinkende Ehe"); BVerwG, Urteil vom 30.04.1985 -1633.81 -, NJW 1985, 2097 = InfAuslR 1985, 196). - BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 33.81
Anforderungen an die Versagung der Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers - …
Auszug aus VG Berlin, 24.03.2009 - 35 A 319.08
Allerdings geht das Bundesverfassungsgericht insoweit von einem weiteren Begriff der Ehe aus, als es eine dem Schutz des Art. 6 GG unterliegende Ehe auch dann annimmt, wenn nach dem für den ausländischen Verlobten maßgebenden Heimatrecht eine rechtsgültige Ehe vorliegt, während die Verbindung für den deutschen Verlobten als "Nichtehe" zu beurteilen ist (vgl. BverfG, Beschluss vom 30.11.1982 - 1 BvR 818/81 -, BverfGE 62, 323 [sog. "hinkende Ehe"); BVerwG, Urteil vom 30.04.1985 -1633.81 -, NJW 1985, 2097 = InfAuslR 1985, 196). - OVG Niedersachsen, 17.05.2001 - 4 MA 911/01
Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Aufenthalt; Ausländer; Duldung; Ehe; …
Auszug aus VG Berlin, 24.03.2009 - 35 A 319.08
Soweit das vom Kläger zitierte OVG Niedersachsen in seinem Beschluss vom 17.05.2001 (- 4 MA 911/01 -, InfAuslR 2001, 387) ohne nähere Begründung eine andere Ansicht vertritt, kann dem aus den vorstehenden Gründen nicht gefolgt werden. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2003 - 17 B 1829/03
Auszug aus VG Berlin, 24.03.2009 - 35 A 319.08
Die islamische Ehe des Antragstellers vermag daher den verfassungsrechtlichen Schutz des Art. 6 GG nicht zu beanspruchen (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.11.2003 - 17 B 1829/03 -, juris m.w.N.).